Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Offenbecher Consulting GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Offenbecher Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Offenbecher Consulting GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Offenbecher Consulting GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Angebote von Offenbecher Consulting GmbH richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

Leistungen

(1) Offenbecher Consulting GmbH erbringt onlinebasierte Coaching- und Beratungsdienstleistungen für Fachgeschäfte von Medizinprodukten und medizinischen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der betrieblichen Vertriebs- und Prozessoptimierung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Offenbecher Consulting GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen konkreter Kennzahlen oder Umsatzgrenzen.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Offenbecher Consulting GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Offenbecher Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Offenbecher Consulting GmbH unberührt.

(3) In Bezug auf die von Offenbecher Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Offenbecher Consulting GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Offenbecher Consulting GmbH ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf des Coachings aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Coaching-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Coaching-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(5) Offenbecher Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung in Person wird nicht geschuldet.

(6) Sofern zwischen Offenbecher Consulting GmbH und dem Kunden sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von Offenbecher Consulting GmbH stammen.

(7) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Offenbecher Consulting GmbH erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc) stets zu gewährleisten.

(8) Sofern sich im Wege der Beratung die Notwendigkeit von Vorort-Terminen beim Kundenergeben sollte, ist diese nicht bereits Gegenstand der geschlossenen Vereinbarung zwischen Offenbecher Consulting GmbH und dem Kunden. Etwaige Vorort-Termine sind separat zu vereinbaren und nach Personentagen pauschal gemäß gesonderter Vereinbarung abzurechnen. Etwaige im Zusammenhang mit entsprechenden Geschäftsreisen anfallenden Spesen trägt der Kunde.

(9) Durch die Buchung von Beratungsleistungen bei Offenbecher Consulting GmbH wird kein Arbeitsverhältnis begründet.

Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Offenbecher Consulting GmbH, Jeremias-Bauer-Str. 13/2, 74589 Satteldorf Crailsheim und dem Kunden kann fernmündlich, auf meiner Website, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Bei einer Bestellung auf der Website der Offenbecher Consulting GmbH kann der Kunde ein Paket / einen Termin zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Angaben zum Vertragsschluss bearbeiten. Der Kunde kann die im Warenkorb liegenden Leistungen und seine Eingaben jederzeit durch Nutzung der bereit gestellten Navigationsschaltflächen korrigieren. Bei einem Vertragsabschluss auf der Website der Offenbecher Consulting GmbH gibt der Kunde ein bindendes Vertragsangebot mit Betätigen der „kostenpflichtig bestellen“ Schaltfläche auf der Website ab. Der Vertrag kommt dann durch die Bestätigung der Offenbecher Consulting GmbH per E-Mail zustande, mit der der Kunde auch diese AGB und die Widerrufsbelehrung in Textform zugesendet bekommt.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

(4) Ein schriftlicher Vertrag wird von der Offenbecher Consulting GmbH aufbewahrt und gespeichert, ein Vertrag kann aber auch mündlich geschlossen werden. Verträge auf der Website der Offenbecher Consulting GmbH werden nicht gespeichert.

(5) Die Offenbecher Consulting GmbH ist berechtigt, von dem Vertrag zur Abhaltung von Coaching-Sitzungen zurückzutreten, wenn in der Person des Kunden ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.

Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Offenbecher Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine an Offenbecher Consulting GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Ist eine solche nicht bestimmt, gilt der von Offenbecher Consulting GmbH genannter Stundensatz, ersatzweise die ortsübliche, angemessene Vergütung. Der Kunde ist zur Vorkasse verpflichtet, soweit nicht ein anderes in dem Angebot bestimmt ist oder dem Kunden eine Ratenzahlung eingeräumt wurde.

(4) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der Offenbecher Consulting GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Offenbecher Consulting GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(5) Offenbecher Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(6) Dem Kundenstehen bei Buchung über die Website die folgenden Zahlungsmethoden zur Verfügung:

Paypal, hier erfolgt die Zahlung über den Weg, den der Kunde mit PayPal vereinbart hat, näheres kann den Bedingungen von Paypal entnommen werden.

Kreditkarte, hier erfolgt die Belastung nach Annahme des Vertragsangebotes durch die Offenbecher Consulting GmbH.

Lastschrift, hier erfolgt die Belastung zu dem ersten Coaching Termin.

Sofort Überweisung, hier wird die Überweisung auf das Konto der Offenbecher Consulting GmbH sofort ausgeführt. Der Kunde benötigt hierfür die gleichen Daten wie für sein Online-Banking, das Nähere ergibt sich aus dem Dialog bei Durchführung der Sofort Überweisung.

(7) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Offenbecher Consulting GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(8) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(9)Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, gegen Nachweis die tatsächlich entstandenen Spesen und Auslagen für die Durchführung des Coachings zu erstatten.

Kündigung und Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Offenbecher Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Offenbecher Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei OffenbecherConsulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Offenbecher Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Offenbecher Consulting GmbH in Verzug, ist Offenbecher Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Offenbecher Consulting GmbH wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zumachen.

Erfüllung

(1) Offenbecher Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Offenbecher Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Offenbecher Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Offenbecher Consulting GmbH unberührt.

(3) Offenbecher Consulting GmbH ist berechtigt, die Durchführung des Coachings abzusagen, sofern bei Offenbecher Consulting GmbH oder einem dritten, von Offenbecher Consulting GmbH eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Offenbecher Consulting GmbH ohne eigenes Verschulden daran hindert, das Coaching zum vereinbarten Termin abzuhalten.

(4) Offenbecher Consulting GmbH ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Kunden möglichst zeitnah mitzuteilen.

(5) Im Falle einer Absage nach Absatz 3 steht dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.

(6) Im Falle einer Absage wird Offenbecher Consulting GmbH dem Kunden gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird Offenbecher Consulting GmbH dem Kunden eine bereits gezahlte Coaching-Vergütung erstatten.

(7) Die Erstattung umfasst lediglich den bei Offenbecher Consulting GmbH tatsächlich eingegangenen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Coachee gewählten Zahlungsweg angefallen sind. Der Kunde kann diese Kostenbelastung verringern oder vermeiden, indem er einen möglichst kostengünstigen Zahlungsweg wählt.

Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und (auch virtuellen) Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an daran zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.

Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Offenbecher Consulting GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Coachingmaterialien, insbesondere auch zu ggf vorhandenen Video- und Lernplattformen. Etwaige Zugänge zu unseren Plattformen gewähren wir dem Kunden ggf. ausschließlich höchstpersönlich. Eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Offenbecher Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Offenbecher Consulting GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von Offenbecher Consulting GmbH Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von dem Coaching zu machen.

(7) Offenbecher Consulting GmbH wird den Kunden befragen, ob die Coaching-Sitzungen zu ausschließlich internen Zwecken aufgezeichnet werden können. Der Kunde ist frei, ob er sein Einverständnis erklärt.

Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Offenbecher Consulting GmbH anderweitig eingeräumt.

(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag im Fernabsatz (Verträge bei nicht gleichzeitiger Anwesenheit von mir und dem Verbraucher) geschlossen wurde. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir, Philipp Offenbecher, Offenbecher Consulting GmbH, Jeremias-Bauer-Straße 13/2, 74589 Satteldorf, Tel.: +4979514879721, Mail: philipp@offenbecher.org, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)– An Philipp Offenbecher, Offenbecher Consulting GmbH, Jeremias-Bauer-Straße 13/2, 74589 Satteldorf, Tel.: +4979514879721, Mail: philipp@offenbecher.org – Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Coaching–Bestellt am ()/erhalten am ()– Name des/der Verbraucher(s)– Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)– Datum(*) Unzutreffendes streichen.

Mediation

(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Offenbecher Consulting GmbH und dem Kunden, sind die Parteien verpichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Coachingvergütung ohne Angabe von Gründen.

(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.

(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern. (4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

Schlussbestimmung

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Offenbecher Consulting GmbH maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Offenbecher Consulting GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Offenbecher Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Offenbecher Consulting GmbH.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Offenbecher Consulting GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 17.10.2023. © Vervielfältigung verboten